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AGBAllgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

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Schwartz -tools + more GmbH & Co.KG
Gewerbestr. 26
76327 Pfinztal

Die AGB sind für die Verwendung gegenüber Unternehmern bestimmt und nicht für die Verwendung gegenüber Verbrauchern.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 05/2015

1. Geltung -- All unsere Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen (im Folgenden: „Leistung“) – auch zukünftige – erfolgen ausschließlich aufgrund unserer AGB. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge mit uns; sie haben auch dann Gültigkeit, wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird.

Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (§§ 14, 310 BGB). Unsere AGB gelten ausschließlich. AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht gesondert widersprechen. Diese werden auch durch vorbehaltslose Auftragsannahme oder -durchführung nicht Vertragsinhalt.

2. Vertragsschluss -- Falls nicht anders ausdrücklich erklärt, sind unsere Angebote freibleibend. Bestellungen des Kunden können wir innerhalb von 15 Arbeitstagen annehmen. Ein Vertrag, auch bei mündlichem Auftrag, kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Durchführung der Leistung.

Mündliche und telefonische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Schreib-, Rechen- und Kalkulationsfehler sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnen.

Für Umfang und Gegenstand der Leistung ist alleine die Auftragsbestätigung oder bei sofortiger Auftragsausführung der Lieferschein maßgebend. Enthalten diese Änderungen gegenüber der Bestellung des Kunden, so gilt dessen Einverständnis als gegeben, wenn er die Leistung vorbehaltlos entgegennimmt und nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Auftragsänderungen oder -erweiterungen durch den Kunden nach Auftragsbestätigung berechtigen uns zur Preisanpassung und Leistungszeitverlängerung.

Unsere Angebote beruhen auf Angaben des Kunden, ohne Kenntnis der Verhältnisse oder Vorgaben beim Kunden. Der Kunde trägt das Eignungs- und Verwendungsrisiko. Dies gilt auch, wenn wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern, Plänen, usw. des Kunden leisten. Eine Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte - technische - Eignung wird nur insoweit übernommen, als genau dies so ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.

Angaben, Muster, Proben oder Abbildungen in Katalogen, Preislisten oder anderem Werbematerial, sind nur annähernd (z.B. Gewicht, Maß, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen oder technische Daten), soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Ein Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist keine Beschaffenheitsgarantie.

Sofern wir Muster bzw. einen Prototypen anfertigen und diese vom Kunden freigegeben wird, gilt unsere entsprechende Ausführung der Leistung als vertragsgemäß. Gleiches gilt, wenn wir die Leistung nach von uns erstellten Plänen anfertigen, die der Kunde genehmigt hat.

Falls nicht anderes vereinbart, ist eine Einweisung oder Beratung nicht geschuldet. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Erkennen wir während der Durchführung der Leistung, dass diese technisch und/ oder prozesssicher nicht durchführbar ist oder spezifische Anforderungen der Leistung modifiziert werden müssen, so werden wir den Kunden hierauf hinweisen und soweit möglich Alternativvorschläge unterbreiten (change request). Hierfür übergeben wir dem Kunden ein ergänzendes Angebot. Der Kunde muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 10 Arbeitstagen ab Erhalt des Angebots schriftlich mitteilen, ob er der Änderung zustimmt. Kann keine Einigung gefunden werden, so können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Unsere bis dahin angefallenen Aufwendungen sind zu erstatten. Schadensersatzansprüche des Kunden hieraus sind ausgeschlossen.

Bei Lieferungen von Waren zur Auswahl bzw. zur Ansicht wird der Kaufvertrag erst mit Billigung des Kunden bindend. Die Billigung gilt als erfolgt, wenn der Kunde binnen 10 Tagen ab Erhalt der Ware dem Kauf nicht schriftlich widerspricht oder die gelieferte Ware zurückgibt. Der Kunde haftet ab Übergabe der Ware für jeden zufälligen Untergang und jede zufällige Verschlechterung.

3. Preise, Zahlung -- Es gelten unsere jeweils gültigen Listenpreise. Falls nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk zzgl. USt., ohne Nebenleistungen wie Verpackung, Verladung, Fracht, Entladung, Transportversicherung, Montage, Zoll, Installation, Implementierung, Einführung, Schulung, Pflege, Spesen, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen. Hat der Kunde von uns Paletten oder Transportmittel erhalten, trägt er die Kosten und das Risiko der Rücksendung.

Eine zugesagte oder garantierte Leistung gilt auch dann als erfüllt, wenn die erzielte Leistung 10 % davon abweicht (Toleranz), mindestens jedoch 1 Stück. Bei einer individuellen Sonderfertigung sind wir berechtigt, Mehr- oder Minderleistung bis zu 20% auf Rechnung des Kunden vorzunehmen, mindestens jedoch 1 Stück.

Falls fehlende Information, unklare Zielsetzung oder Aufgabenstellung zu einem Mehraufwand bei uns führen, wird dieser Mehraufwand gemäß dem jeweils aktuellen Listenpreis gesondert in Rechnung gestellt, wenn der Kunde trotz Aufforderung die fehlenden Angaben nicht korrigiert oder ergänzt.

Falls nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne jeden Abzug sofort fällig.

Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist die Gutschrift auf unserem Konto maßgeblich. Skontoabzug bedarf unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.

Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Leistungsfähigkeit des Kunden können wir Vorauszahlung verlangen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. weiterer Leistung geltend machen. Dies gilt auch bei Ablehnung der Versicherung der Kundenforderung durch unseren Warenkreditversicherer. Bei Zahlungsverzug werden Rabatte, Skonti und sonstige Vergünstigungen hinfällig, sowie Zinsen i.H.v. 8%-Punkten über Basiszinssatz (§ 288 BGB) fällig.

Dem Kunden stehen ein Zurückbehaltungsrecht sowie das Recht zur Aufrechnung nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt sind oder auf Mängelansprüchen beruhen.

Beträgt die vereinbarte Leistungszeit mehr als vier Monate, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Änderungen der Produktionskosten oder Marktpreise für Vergleichsprodukte, eintreten. Auf Anforderung des Kunden werden wir die Erhöhungsfaktoren belegen. Steigt der Preis um mehr als 20 %, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

Ausfuhrnachweis: Holt der Kunde, der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist (außengebietlicher Abnehmer) oder dessen Beauftragter Leistungen bei uns ab und befördert oder versendet sie in das Außengebiet, so hat der Kunde uns den steuerlich erforderlichen Belegnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Kunde den für die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Umsatzsteuersatz vom Rechnungsbetrag zu zahlen.

4. Lieferung -- Ein Versand erfolgt ohne Gewährleistung der billigsten Art auf Kosten und Gefahr des Kunden. Eine Lieferfrist (außer bei vereinbarter Bringschuld) gilt als eingehalten, wenn der Versanddienstleister die Sendung innerhalb dieser Frist zum Versand abholt. Für dessen Verzögerungen übernehmen wir keine Haftung.

Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie ist unverzüglich nach Meldung der Abnahmebereitschaft durchzuführen. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.

Die Gefahr zufälligen Untergangs oder Verschlechterung geht spätestens mit Abnahme oder Übergabe an den Versanddienstleister auf den Kunden über. Bei Verzögerungen der Abnahme oder des Versandes infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit Mitteilung der Abnahme- oder Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Das Entgegenstehen von Vorschriften oder das Nichtvorliegen von Genehmigungen berührt eine Abnahmeverpflichtung nicht.

Schriftlich oder mündlich zugesagte Leistungszeiten oder Termine sind nur annähernd, es sei denn, es ist schriftlich ein fester Leistungstermin zugesagt. Leistungszeiten beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung, der vollständigen und mangelfreien Überlassung von Beistellungen, nicht jedoch bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind oder eine geforderte Vorauszahlung gutgeschrieben wurde.

Die Einhaltung der Leistungszeit steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wir haften nicht für das Verschulden der Vorlieferanten, eventuelle Ersatzansprüche gegen diese werden an den Kunden abgetreten. Nach Ablauf einer unverbindlichen Leistungszeit kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor schriftlich eine mindestens 30-tägige Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.

Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, z.B. Streik, Betriebsstörungen, fehlende Genehmigungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Unruhen, Embargos, Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die die eigene Leistung oder die der Vorlieferanten nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Für Verzögerungen oder Unmöglichkeit aufgrund dieser Ereignisse haften wir nicht. Der Kunde kann uns auffordern, innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist erfüllen wollen. Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn uns aus den o.g. Gründen die Erfüllung des Vertrages nicht zuzumuten ist, ohne dass der Kunde hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann. Der Kunde ist in diesem Fall von seiner entsprechenden Gegenleistungspflicht befreit. Ist dem Kunden aus den o.g. Gründen die Leistung nicht mehr zumutbar, kann er nachangemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Verzögerungen – gleich aus welchem Grund – teilen wir mit.

5. Eigentumsvorbehalt -- Wir behalten uns an allen dem Kunden – auch in elektronischer Form – überlassenen Mustern, Werkzeugen, Spezifikationen, Modellen, Plänen, Daten, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Informationen körperlicher und unkörperlicher Art u. ä. alle Rechte, insbesondere Eigentums- und Urheberrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte, vor. Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte sind untersagt.

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, gewährt uns der Kunde folgende Sicherheiten, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20% übersteigt:

Wir behalten uns an der Leistung das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts gilt Folgendes:

- Die Leistung bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass unser dadurch entstehendes (Mit-) Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig in Höhe des Netto-Rechnungswertes auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich.

- Der Kunde hält die Leistung in einwandfreiem Zustand. Der Kunde versichert die Leistung auf seine Kosten zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden, soweit ihm dies zumutbar ist. Auf Anforderung ist ein Nachweis vorzulegen.

- Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Leistung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern und zu verarbeiten, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind unzulässig.

- Der Kunde tritt Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Leistung, an Stelle der Leistung oder sonst hinsichtlich der Leistung entstehen (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung), mit allen Nebenrechten bereits jetzt sicherungshalber an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Leistung ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wird. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

- Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die an uns abgetretene Forderung in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir sind zur Offenlegung berechtigt.

- Bei Zugriffen Dritter auf die Leistung, insbesondere durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, weist der Kunde den Dritten auf unser Eigentum hin und unterrichtet uns unverzüglich. Der Kunde erstattet uns die Kosten unserer Intervention, sofern wir gegen Dritte keine Kostenerstattung durchsetzen können.

Vertragswidriges Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder Insolvenzantrag (Verwertungsfall), berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe der Leistung oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall kein Zurückbehaltungsrecht zu. Schadensersatzansprüche, einschließlich Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns, bleiben unberührt. Wir können uns an der zurückgenommenen Leistung durch freihändigen Verkauf befriedigen.

Wir behalten uns das Recht vor, die Einräumung von eventuellen Nutzungsrechten gegenüber dem Kunden zu widerrufen, wenn der Kunde mit der Zahlung für mehr als einen Monat in Verzug gerät.

Paletten und Transportmittel sind unser Eigentum. Sie sind unverzüglich an uns zurück zu geben.

6. Mängelrechte -- Ist der Kunde Kaufmann, so hat er die erhaltene Leistung unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen („Rüge“). Versand bzw. Transportschäden sind gegenüber dem Versanddienstleister zu dokumentieren. Im Übrigen gilt § 377 HGB. Unterbleibt die Anzeige, so gilt die Leistung als einwandfrei und der Bestellung entsprechend, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Solche Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen.

Der Weiterverkauf, der Einbau oder eine sonstige Nutzung beanstandeter Leistung gilt als Genehmigung einer vertragsgemäßen Erfüllung und schließt Mängelansprüche insoweit aus.

Durch Verhandlung über Rügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese Rügen nicht rechtzeitig, unbegründet oder sonst ungenügend gewesen seien. Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Mangelanerkenntnis.

Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung etwaiger besonderer für den Betrieb des Kunden oder für die für Im- oder Export geltenden Vorschriften oder das Vorliegen erforderlicher Genehmigungen. Die Leistung darf nur in demjenigen Staat Verwendung finden, für die sie bestellt ist.

Falls nicht anders vereinbart, erfolgt ein Export auf Verantwortung, Haftung und Kosten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle des Exports die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. dual use), insbesondere die des deutschen Außenwirtschaftsrechts, zu beachten. Eine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten außerhalb Deutschlands erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

Materialbedingte Abweichungen von vereinbarter Qualität und Umfang sowie Änderungen der Leistung im Zuge des technischen Fortschritts, in der Konstruktion, der Gestaltung, den Maßen, des Gewichtes oder der Farbe sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Gebrauch nicht einschränken, keine Garantie vorliegt und dem Kunden bei objektiver Würdigung aller Umstände zumutbar sind.

Ist die Leistung mangelhaft, erfüllen wir unsere Verpflichtung zur Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Leistung (Nachlieferung). Wir können eine Art der Nacherfüllung oder die gesamte Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Kunde hat uns zur Nacherfüllung die erforderliche Zeit, Gelegenheit und Zugriffsmöglichkeit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.

Sollten wir uns für die Nachlieferung entscheiden, so erfolgt diese, falls wir dies wünschen, nur Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Leistung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

Wir tragen die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Leistung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Aus- und Einbaukosten oder sonstige Kosten trägt der Kunde.

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder werden beide Arten der Nacherfüllung von uns verweigert, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, die Vergütung mindern und/oder Schadensersatz verlangen. Das Recht auf Minderung besteht jedoch nur, wenn ein nicht wesentlicher Mangel vorliegt, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie betrifft.

Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

Bessert der Kunde oder ein Dritter nach, ohne dass er uns zuvor die Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben hat, so übernehmen wir keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen an der Leistung, Auswechslung von Teilen oder Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, es sei denn der Mangel beruht nicht darauf.

Bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung und/oder Nachbesserung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, Nichtbeachtung der Verarbeitungsrichtlinien oder Bedienungsanleitungen, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, nicht ordnungsgemäßer Wartung und Pflege, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischem, elektrochemischem, elektrischem oder umweltbedingtem Einfluss wird keine Gewähr übernommen, sofern dies nicht von uns zu vertreten ist.

Der Kunde haftet für unberechtigte Mängelrügen, wenn die Ursache des Mangels in seinem Verantwortungsbereich liegt und er dies mindestens fahrlässig nicht erkannt hat. Aufwendungen, die im Rahmen der Mängelhaftung nicht von uns zu verantworten sind, werden gemäß unserer aktuellen Listenpreise berechnet.

Bei freiwilligem Umtausch und Wiedereinlagerung von Lieferungen berechnen wir mind. 10% des Lieferwertes oder die uns entstandenen tatsächlichen Kosten. Eine Rücknahme können wir nur bei Vorlage von Lieferschein oder Rechnung vornehmen. Voraussetzung ist der einwandfreie Zustand der Lieferung in der Original-Umverpackung. Sonderanfertigungen sowie nicht lagermäßige Teile sind von Umtausch ausgeschlossen.

Rückgriffansprüche des Kunden gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit dem Verbraucher keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. Die Verjährungshemmung gemäß § 479 BGB gilt nur dann, wenn der Kunde seinem Abnehmer nachweislich Gewähr geleistet hat.

Weitergehende oder andere als die in diesen AGB geregelte Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

7. Haftung -- Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Arglist, bei Vorsatz, bei Personenschäden, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, nach dem ProdHG, oder soweit Schäden durch unsere Haftpflichtversicherung gedeckt sind.

Auch bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, lediglich bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und hierbei beschränkt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden mit dessen Entstehen gerechnet werden konnte. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Im Falle des schuldhaften Leistungsverzuges haften wir bei leichter Fahrlässigkeit begrenzt auf pauschalierten Schadensersatz pro vollendete Woche Verzug auf 0,5%, höchstens jedoch 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens ist uns möglich.

Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Der Kunde ist verpflichtet, in branchen- und strukturüblichem Umfang eigene Versicherungen zu unterhalten (z.B. insbesondere Betriebsausfallversicherung). Ein eventuelles Mitverschulden muss sich der Kunde anrechnen lassen.

Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Für fahrlässig verursachte Schäden aus Datenverlust entfällt unsere Haftung, wenn der Kunde nicht sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, welches in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Im Übrigen ist die Haftung auf die Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwandes begrenzt, der bei täglicher Datensicherung entstanden wäre, maximal begrenzt jedoch auf das Doppelte des betroffenen Auftragswertes und nicht mehr als zweimal diese Summe im Kalenderjahr. Für durch Mitarbeiter des Kunden verursachte Schäden haften wir nur, wenn diese auf unsere Weisung hin handelten.

8. Ausschluss und Begrenzung der Haftung -- Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden ist die Haftung je Schadensereignis bei Sachschäden auf EUR 100.000,00 und bei sonstigen Schäden auf EUR 200.000,00 begrenzt; für alle Schäden innerhalb eines Kalenderjahres jedoch jeweils auf höchstens das Doppelte dieser Beträge.

Diese Begrenzung gilt nicht, soweit eine gesetzliche unbeschränkte Haftung gegeben ist oder Schäden durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind.

Wenn durch Nutzung unserer Leistung dem Kunden ein Schaden entstehen kann, der höher ist, als diese Haftungsbegrenzung, wird der Kunde uns schriftlich darauf hinweisen. Wir werden dem Kunden dann ein Angebot über eine entsprechende Zusatzversicherung zur Abdeckung des Zusatzrisikos machen.

Falls nicht anders vereinbart, verjähren Mängelansprüche in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung, es sei denn, das Gesetz schreibt z.B. bei Arglist, bei Vorsatz, bei Personenschäden, nach dem ProdHG, oder gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) zwingend längere Fristen vor. 

9. Schutzrechte, Geheimhaltung, Datenschutz -- Der Kunde wird sämtliche Vertragsinhalte, insbesondere Preise und Rabatte, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse, streng vertraulich behandeln und ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Einwilligung keine Informationen, Dokumentationen, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen an Dritte weitergeben oder sonst zugänglich machen. Das gilt nicht, wenn diese Inhalte ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung wird der Kunde auch seinen Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen sowie Dritten, denen notwendig die Inhalte zugänglich gemacht werden müssen, auferlegen.

Wir dürfen den Kunden (incl. Logo, Marke) und das Projekt als Referenz nutzen, sofern der Kunde dem nicht mit berechtigten Gründen widerspricht.

Der Kunde willigt ein, dass seine Daten (Kommunikationsdaten, verantwortliche Mitarbeiter, Art und Umfang seiner Bestellungen, etc.) von uns zur Vertragsabwicklung verwendet werden. Wir dürfen die Daten auch zur Information des Kunden über unsere Produkte und Leistung verwenden, wenn sie typischerweise in Verbindung mit den Produkten und Leistung benutzt werden, die der Kunde bei uns erworben hat.

10. Beistellungen -- Falls nicht anders vereinbart, sind angeforderte oder sonst notwendige Beistellungen (Werkstücke, (Roh-)Material, Werkzeuge, Zeichnungen, Pläne, Muster, Datenblätter, Vorrichtungen) kostenfrei an unseren Sitz anzuliefern.

Der Kunde ist verpflichtet, Material, das wir bearbeiten sollen, einen Lieferschein beizufügen, der alle für die Behandlung wesentlichen Angaben enthält, insbesondere Art des Materials und dessen Teile, Stückgewicht und Gesamtnettogewicht, Angabe des verwendeten Materials (Marke. Normbezeichnung, Analyse), Behandlungsvorschriften, insbesondere Wärmebehandlungsvorschriften, Hinweise auf besondere Umstände, frühere Erfahrungen mit dem Material. Fehlen solche Angaben ganz oder teilweise, so sind wir berechtigt, den Auftrag nach unserem Ermessen durchzuführen. Wir haften nicht für Fehler, die sich aus den fehlenden oder unzulänglichen Angaben des Kunden ergeben.

Wir behandeln fremdes Material, dessen Zusammensetzung, Konstruktion und Bearbeitung wir nicht kennen und für dessen Eignung wir nicht einstehen. Der Kunde haftet für Vollständigkeit, Mangelfreiheit, Qualität, Verarbeitbarkeit, Maßgenauigkeit, Funktionalität, Oberflächenbeschaffenheit, Verpackung, etc. der Beistellungen. Erfüllen die Beistellungen diese Anforderungen nicht, behalten wir uns das Recht vor, die Beistellungen zurückzuweisen und andere Beistellungen anzufordern. Der Kunde trägt sämtliche daraus resultierenden Kosten, Aufwendungen und Schäden, insbesondere auch jene aus der damit verbundenen zeitlichen Verzögerung.

Wir sind nicht verpflichtet, die Beistellungen auf ihre Beschaffenheit, Vollständigkeit, Mangelfreiheit oder sonstige Fehler hin zu prüfen. Nehmen wir eine Wareneingangsprüfung vor, so entbindet diese den Kunden keinesfalls von seiner Haftung. Der Kunde kann nicht den Einwand erheben, wir hätten bei Durchführung einer Wareneingangskontrolle Qualitäts- oder sonstige Mängel erkennen können.

Wir übernehmen keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Beistellungen, es sei denn, wir haben diese grob fahrlässig zu vertreten. Auf Anforderung und Kosten des Kunden versichern wir die Beistellungen.

Stellt uns der Kunde mangelhafte, nicht richtige oder für die Durchführung der Leistung ungeeignete Beistellungen zur Verfügung, so übernehmen wir keine Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Bei einer deshalb notwendigen wiederholten Durchführung der Leistung hat der Kunde die damit verbundenen Kosten, Risiken und Verzögerungen zu tragen.

Für das Verhalten von Beistellungen während der Durchführung der Leistung übernehmen wir keine Haftung. Treten während der Durchführung der Leistung Fehler an diesen auf oder werden diese schadhaft, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die bis dahin erbrachte Leistung in Rechnung zu stellen oder, sofern dies technisch möglich ist, die Fehler auf Kosten und Risiko des Kunden zu beseitigen und mit der Leistung fortzufahren. Hierüber werden wir den Kunden rechtzeitig benachrichtigen.

11. Schlussbestimmungen -- Die AGB gelten auch für die mit dem Kunden verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz. Der Kunde hat diese AGB seinen verbundenen Unternehmen aufzuerlegen.

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen, die nicht auf einer individuellen Vereinbarung beruhen, bedürfen der Schriftform (auch Fax). Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne unsere Zustimmung auf Dritte zu übertragen. § 354 a HGB bleibt unberührt.

Die vom Kunden von uns im Zusammenhang mit der Leistung geforderten Arbeiten, Reparaturen oder Montagen werden nur aufgrund dieser AGB durchgeführt. Mit der Erteilung eines Auftrages werden diese Bedingungen anerkannt.

Ist der Vertrag oder die AGB in verschiedenen Sprachen abgefasst, hat im Zweifel die deutsche Fassung Vorrang.

Es gilt deutsches Recht, soweit nicht zwingend nationales Recht entgegensteht.

Falls nicht anders vereinbart und unabhängig von dem vereinbarten Incoterm, ist unser Geschäftssitz auch für Gewährleistungsansprüche Erfüllungsort. Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist unser Sitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.

Hat der Kunde seinen Sitz außer Deutschland, gilt das CISG („UN-Kaufrecht“) mit folgenden Sonderregeln:
Vertragsänderungen oder –aufhebungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Abreden über die Aufgabe dieser Schriftformvereinbarung.

Im Falle der Lieferung vertragswidriger Ware steht dem Kunden das Recht zur Vertragsaufhebung oder Ersatzlieferung nur dann zu, wenn Schadensersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen sind oder es dem Kunden unzumutbar ist, die vertragswidrige Lieferung zu verwerten und den verbleibenden Schaden geltend zu machen. In diesen Fällen sind wir zunächst zur Mängelbeseitigung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl und/oder führt sie zu einer unzumutbaren Verzögerung, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Vertragsaufhebung zu erklären oder Ersatzlieferung zu verlangen. Hierzu ist der Kunde auch dann berechtigt, wenn die Mängelbeseitigung eine unzumutbare Unannehmlichkeit verursacht oder Ungewissheit über die Erstattung etwaiger Auslagen des Kunden besteht.

Bei Rechtsstreitigkeiten mit Kunden außerhalb der EU, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, ist das Schiedsgericht Zürich gemäß der Internationalen Schiedsordnung (Swiss Rules of International Arbitration) der Schweizerischen Handelskammer zuständig. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern. Sitz des Schiedsgerichtes ist Zürich, Schweiz. Das Schiedsgerichtsverfahren wird in der Vertragssprache geführt.